Was macht der Hauptpersonalrat?

Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer ist beim Hessischen Kultusministerium in Wiesbaden eingerichtet. Sein Verhandlungspartner sollte der Kultusminister sein, der diese Aufgabe jedoch in der Regel an eine vertretungsberechtigte Person delegiert.

Der Hauptpersonalrat befasst sich mit allen Fragen, die alle Beschäftigten im hessischen Schuldienst betreffen. Der Hauptpersonalrat diskutiert mit der obersten Behörde beabsichtigte Erlasse, Verordnungen und Gesetze  und gibt dazu Stellungnahmen ab. Er findet oft die unmittelbare Unterstützung der Beschäftigten, die sich vor  Ort zum Beispiel in Resolutionen und Unterschriftensammlungen für oder gegen bestimmte Vorhaben geäußert  haben.

Der Hauptpersonalrat initiiert Regelungen, die hessenweit erlassen werden müssen, um die Arbeitssituation der  Beschäftigten zu verbessern.

Personalangelegenheiten, die auf der unteren Stufe nicht einvernehmlich  entschieden werden konnten, verhandelt der Hauptpersonalrat mit dem Kultusministerium erneut.  Gegebenenfalls wird eine Einigungsstelle gebildet, die einen Vorschlag zur Einigung zu unterbreiten hat. Der Hauptpersonalrat hat auch im Laufe dieser Wahlperiode an vielen Stellen tragbare Kompromisse erzielt.